Ab sofort entfallen alle bisherigen Regelungen sowie die allgemeine Maskenpflicht für Veranstaltungen.
Man benötigt keinerlei Nachweise mehr.
Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen werden auf freiwilliger Basis aber weiterhin empfohlen, insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).