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    JUGENDSCHUTZ

    < 6 Jahre:         kein Zutritt zu Konzerten
    6 – 13 Jahre:   Zutritt zu Konzerten nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten
    ab 14 Jahre:     Zutritt zu Konzerten alleine möglich
    Unter 18 Jahre sind Konzerte vor 0 Uhr zu verlassen.

    Das Mindestalter für Partys liegt bei 18 Jahren.
    Ein amtlicher Lichtbildausweis ist jeweils vorzuweisen.

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